Beste Antwort
Nein. Flexibilität aus dem Urteilsverfahren zu entfernen bedeutet, die Fähigkeit von Staatsanwälten, Richtern und Jurys zu beseitigen, das Verfahren als Reaktion auf Unterschiede zwischen Einzelfällen anzupassen. Wenn Sie diese Fähigkeit beseitigen und ein obligatorisches, unveränderliches Verfahren verhängen, werden …