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Portionsgrößen mit weniger als einem halben Gramm (ungefähr das Gewicht von 7) große Wassertropfen) eines Inhaltsstoffs müssen nicht gemeldet werden. Das Anpassen der Portionsgröße, um Zutaten zu verbergen, ist eine Aufgabe des Lebensmittelherstellungslabors. Transfette sollen weg sein, aber …