Beste Antwort
Ja, in Großbritannien ist es legal, wenn Sie ein registrierter Anwalt sind. Die einzige Ausnahme bilden Insolvenzpapiere (Kapitel 11) und eidesstattliche Erklärungen, die Originale sein MÜSSEN, einschließlich der Unterschrift in SCHWARZER Tinte.
Ich habe vor vielen Jahren für eine Finace Company gearbeitet, bei der wir buchstäblich Hunderte von Vorladungen und Haftbefehlen ausgestellt haben Hinrichtung (nicht so gefährlich, wie es sich anhört) und Pfändungsbescheide (eine gerichtliche Anordnung zum Abzug von Geldern von einem Personengehalt).
Diese mussten theoretisch vom Anwalt der Gesellschaft unterzeichnet werden. Aufgrund des von uns herausgegebenen Volumens (ganz zu schweigen von anderen großen „Massenemittenten“ wie anderen Finanzhäusern und Banken sowie Räten) wurde uns jedoch eine Sonderregelung für die Verwendung eines Stempelabdrucks der Solicitors Signature erteilt.
Ich würde mir also vorstellen, dass Sie möglicherweise beim Gerichtshof eine Sonderregelung beantragen müssen, aber wenn Sie nachweisen können, dass es notwendig ist, effizient zu sein, dann erwarte ich, dass dies gewährt wird.
Grüße
Chris R-Londn
Antwort
Ich habe keine Ahnung, wie dies in den USA (all diesen verschiedenen Gerichtsbarkeiten) gelten könnte, aber mein Vater wurde zum a ernannt Bezirksrichter in der Grafschaft Wexford in Irland im Jahr 1941. Immer noch die jüngste Ernennung (mit 29) in der irischen Geschichte. Kurz nach seiner Ernennung führte ihn ein DJ-Kollege (Bezirksrichter, kein Discjockey, obwohl er auch ein bisschen davon tat) in die Verwendung von Briefmarken ein. Es gab eine Reihe von Briefmarken, die viel Schrift sparten, aber die wichtigste war die Briefmarke seiner Unterschrift. Ich habe keine Ahnung, was die Technologie war, aber der Stempel sah genauso aus wie seine Unterschrift. Zwangsläufig gab es einen Einspruch, der darauf beruhte, dass dies eine Briefmarke war, nicht seine eigentliche Unterschrift. Das Gericht stellte fest, dass es legal war, solange er derjenige war, der den Stempel trug.
Sinnvoll und angesichts der heutigen elektronischen Unterschriften noch sinnvoller.