Beste Antwort
Es kommt darauf an.
Wenn Sie jemandem mit leichtfertigen rechtlichen Schritten drohen, was im Wesentlichen bedeutet nur „Ich werde das für dich wirklich teuer machen!“ dann zwingen Sie jemanden (auch bekannt als Erpressung).
Abhängig von der Gerichtsbarkeit, in der Sie sich befinden, kann dies ein Verbrechen darstellen.
Im Allgemeinen, wenn Sie irgendeine Art von Schaden erhalten haben, Sie können der vermuteten schädlichen Partei rechtliche Schritte drohen, wenn sie sich nicht bereit erklärt, Sie für den Schaden zu entschädigen und / oder ihn zu beheben.
Zum Beispiel, wenn Sie eine Dienstleistung erbringen und eine Rechnung senden, dann aber die Rechnung Wird dies abgelehnt, können Sie rechtliche Schritte drohen, wenn Sie einen Schaden erhalten, und versuchen, Abhilfe zu schaffen.
Dies gilt natürlich nur, wenn Sie keine lächerliche Rechnung über 999 Billionen für den Lichtwechsel eingereicht haben Glühbirne. In diesem Fall wäre eine Androhung rechtlicher Schritte zwingend, es sei denn, Sie haben eindeutig angegeben, dass dieser Betrag bei einem Wechsel der Glühbirne fällig ist, und die andere Partei hat dies akzeptiert.
Antwort
Generell nein. Bedrohliche müssen darauf achten, dass ihre Drohungen nicht die Grenze zwischen Zwang und rechtlichen Drohungen verletzen. Hören Sie zum Beispiel auf, über mich zu bloggen, oder ich werde klagen, dass ich in dieses Gebiet des Zwangs eintreten könnte (oder wenn Sie weiter über mich bloggen, werde ich die Polizei dazu bringen, Sie zu verhaften.), Aber „wenn Sie weiterhin diffamierende Aussagen machen, werde ich dazu gezwungen Handeln Sie.“ ist weniger wahrscheinlich, die Grenze zu überschreiten.
Natürlich ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Behörden Zwangsmaßnahmen ergreifen, es sei denn, der Verstoß war offensichtlich.
New York Consolidated Laws, Strafrecht – PEN § 135.60 | FindLaw
Bearbeiten. Siehe den Kommentar von Carver Farrow, der erklärt, dass es sehr außergewöhnliche Umstände geben müsste, um mit rechtlichen Schritten zu drohen, um in Zwang überzugehen. Ich war ursprünglich der Meinung, dass es sich nur um eine bedingte Bedrohung vom Typ „Mach das oder ich mache das“ handeln muss.