Wenn Sie die Textversion einer Marke registriert haben, sind Sie auch Eigentümer von Logos, die denselben Text enthalten?


Beste Antwort

Ja und Nein.

Sie können niemanden wegen Markenverletzung wegen der Verwendung des gleichen Stil- / Erscheinungslogos, jedoch mit unterschiedlichem Text, verklagen. Sie müssten das Logo selbst registrieren, damit diese Kunst für Ihre Verwendung reserviert wird.

Aber sicher, der Text ist reserviert und niemand anderes könnte den Text auf der Grundlage Ihrer Textmarke verwenden. Wie Sie Ihre Textmarke anzeigen, ist nicht durch Ihre Textmarke beschränkt.

Die ( R) Die Markierung sollte in der Zeile mit dem Text und nicht unten rechts im Logo stehen, da Sie keine Marke für das Logo haben.

Aber ich muss fragen, da Marken sind vergleichsweise billig (besonders wenn Sie mehrere auf einmal erhalten), warum kennzeichnen Sie Ihr Logo nicht? Sie sollten dies tun.

Antwort

Manchmal. Vielleicht Bei vielen gesetzlichen Bestimmungen kommt es darauf an.

H. Die kommerzielle Aktivität von uman in Form von Waren und Dienstleistungen wurde zum Zwecke der Markenregistrierung in 45 Klassifikationen unterteilt.

Nice Agreement Zehnte Ausgabe – Allgemeine Bemerkungen , Klassenüberschriften und Erläuterungen – Version 2012

Beispielsweise umfasst Klasse 16 Papierwaren und viele Verpackungsmaterialien. Klasse 25 umfasst Bekleidung und Schuhe; Klasse 43 umfasst Hotels und Restaurants.

Wenn Sie beispielsweise eine neue Hotelmarke (Klasse 43) einführen möchten und der von Ihnen gewählte Name mit dem Namen einer bereits vorhandenen Marke von identisch ist Papierwaren können Sie möglicherweise registrieren, wenn die Papierwarenmarke nicht „berühmt“ ist. Ob die bereits vorhandene Marke „berühmt“ ist und was dies für Sie bedeutet, müssen Sie und Ihr Anwalt klären.

Ich möchte hier nicht auf viele Details eingehen, aber wenn Sie überlegen, eine Marke zu registrieren, die mit einer bereits verwendeten Marke identisch ist, müssen Sie dies auch in einer anderen nicht verwandten Klasse tun Arbeiten Sie direkt mit einem kompetenten Markenanwalt zusammen.

Viel Glück!

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